Service Führerschein

Beim Fahren eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen bedarf es stets einer Fahrerlaubnis. Diese Erlaubnis muss man mit einer amtlichen Bescheinigung, dem sogenannten Führerschein, nachweisen. Diese Fahrerlaubnis ist beim Führen eines Kraftfahrzeugs immer mitzuführen. Zuständige Personen dürfen ihn auf Verlangen, zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle, prüfen. Seit dem 19. Januar 2013 gibt es in ganz Europa einen einheitlichen Führerschein im Format einer EC-Karte.

Führerscheinstelle Leipzig

Fahrerlaubnisangelegenheiten
Technisches Rathaus
Prager Straße 118 -136
04317 Leipzig

Telefon: 0341 123-8562

Fax: 0341 123-8580

E-Mail: fahrerlaubnis@leipzig.de

Öffnungszeiten

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr

Bemerkung:
Für Ihren Behördenbesuch zum Sachgebiet Führerscheinangelegenheiten können Sie einen Vorsprachetermin online vereinbaren.

Gültigkeit des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis

Bestimmte Scheine zum Führen eins Kraftfahrzeugs werden nur befristet erteilt und erst mit dem Nachweis entsprechender Voraussetzungen verlängert. Alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine entsprechen der einheitlichen Norm der EU und sind auf 15 Jahre befristet. Dabei ist lediglich die Geltungsdauer des Führerscheindokuments befristet, nicht die der Fahrerlaubnis an sich. Jeder vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte gültige Führerschein gilt weiterhin, längstens bis zum 18. Januar 2033. Eine Umtauschpflicht gibt es derzeit nicht.

Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis

Um eine Fahrerlaubnis zu erwerben, muss man einiges beachten und sich im Vorfeld über die Voraussetzungen zu einer Führerscheinprüfung informieren. Bewerber für eine Fahrerlaubnis müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, das heißt vereinfacht gesagt, hier während mindestens 185 Tagen im Jahr wohnen. Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis in Deutschland darf man keine Fahrererlaubnis der jeweiligen Klasse aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union besitzen. Das Mindestalter für den Erwerb einer der angestrebten, verschiedenen Führerscheinklassen, variiert je nach Klasse. Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, A1, B, BE, AM, L und T, müssen im Vorfeld einen Sehtest machen und nachweisen können. Eine Untersuchung zur Fahrtauglichkeit durch einen Arzt wird nur angeordnet, wenn dazu ein besonderer Anlass besteht. Eine Fahrerlaubnis dieser Klassen wird unbefristet erteilt. Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Erwerb einer Fahrerlaubnis ist das Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses.

Hohe Kosten für die Fahrstunden

Beim Vorhaben einen Führerschein zu erwerben, sollte man die hohen Kosten für die Fahrschule im Auge behalten. Das Preisniveau in Deutschland weist starke regionale Unterschiede auf, jedoch hängen die Kosten auch individuell vom Können und Willen des Fahrschülers ab. Jede Fahrschule hat das Recht, ihre Preise selbst zu gestalten. Dennoch gibt es durchaus Anhaltspunkte und durchschnittliche Kostenspannen, an denen man sich grob orientieren kann. Zu den Kosten für den Theorieunterricht, den praktischen Fahrstunden und zu dem benötigten Lernmaterialien, sowie einer Gebühr für die finale Prüfung, fallen auch Kosten für die Straßenverkehrsbehörde an.

Von der Prüfung bis zum Führerschein

Sind alle nötigen Pflichtfahrten und Theoriestunden absolviert und befindet sich der Schüler auf einem geeigneten Leistungsniveau, wird die theoretische und praktische Füherscheinprüfung beantragt. Entscheidend für die Bestimmung des Leistungsniveaus ist die Einschätzung des Fahrlehrers. Hat der Führerscheinbewerber die Prüfung in Leipzig erfolgreich bestanden, kann der gültige Führerschein im Ordnungsamt Leipzig beantragt und schließlich abgeholt werden. Für das Dokument muss außerdem ein aktuelles Passfoto für die Ausfertigung des Führerscheins bereit gehalten werden, das den Bestimmungen eines biometrischen Lichtbildes entspricht.

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