Informationen zu Detektiv und Detektei

Der Beruf als Detektiv ist nicht geschützt, sodass im Grund jeder diese Ermittlungstätigkeiten
ausführen kann. Es gehört jedoch eine langjährige Erfahrung dazu, um erfolgreich auf dem Markt
bestehen zu können. Privatdetektive oder Privatermittler leben von Kundenaufträgen, wobei das
Tätigkeitsfeld sehr unterschiedlich sein kann. Neben der Privatdetektei gibt es noch die
Wirtschaftsdetektei.

Detektiv in Detektei

Das sollten Sie über einen Detektiv wissen

Auch wenn es sich bei einem Privatdetektiv nicht um einen geschützten Beruf handelt, machen viele
Anwärter beispielsweise freiwillig eine Ausbildung in der „Zentralen Ausbildungsstelle im
Detektivgewerbe“. Danach können sich diese als geprüfter Detektiv bezeichnen.
Ein Detektiv übernimmt von privaten Auftraggebern bestimmte Aufgaben zur Beweismittelsicherung.
Hierbei handelt es sich meist um Observationen und Recherchen. Das Beobachten von Menschen
und Objekten kann dabei sehr zeitaufwändig sein. Zu diesem Zweck schließen Auftragnehmer und
Auftraggeber einen Dienstvertrag ab. Darin werden nicht nur das Aufgabengebiet näher bezeichnet,
sondern auch gleichzeitig das Honorar.

Die Arbeit einer Detektei

Zu den Ermittlungstätigkeiten gehört eine umfassende Recherche. Diese kann darin bestehen, in den
Archiven von Bibliotheken und frei zugänglichen Institutionen zu forschen, das Internet zu
durchforsten, aber auch persönlich Zeugen zu befragen. Bei persönlichen Befragungen gibt sich ein
Privatermittler einer Detektei nicht immer zu erkennen.
Zu den weiteren Aufgaben gehört die Observation. Die eigene Tarnung steht dabei immer im
Vordergrund. Immerhin darf die observierte Person den Detektiven nicht erkennen. Wenn
unbedarfte Privatermittler enttarnt werden, wird die weitere Ermittlungstätigkeit und
Beweissicherung nahezu unmöglich.
Interessant sind die Untersuchungen direkt am Tatort. Wichtig ist, dass bei dieser
Untersuchungstätigkeit nichts am Tatort verändert werden darf. Ebenso dürfen Ermittler keine
Spuren am Tatort hinterlassen. Dabei sollte auch beachtet werden, dass Tatorte vielleicht zuvor von
der Polizei gesichert wurden. Das unberechtigte Begehen dieser Orte kann daher eine Straftat
darstellen.
Soll zum Beispiel ein Dieb entlarvt werden, haben Detektive die Möglichkeit, diesem eine Falle zu
stellen. Auf einen als Köder ausgelegten Gegenstand wird Silbernitrat aufgetragen. Nach Entwenden
des Gegenstandes findet man an den Händen des Täters später dunkle Stellen, die sich nicht so
schnell abwaschen lassen. Damit kann ein Dieb auf frischer Tat ertappt und überführt werden.

Detektiv Arbeit im Auto

Ein abwechslungsreicher Beruf

Neben den Privatermittlungen gibt es noch das Aufgabengebiet der Wirtschaftsdetektei. Diese wird
in erster Linie von Unternehmen beauftragt. In diesem Fall observieren die Ermittler zum Beispiel
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wegen eines Arbeitszeitbetrugs. Auch Unterschlagungen
und andere Delikte lassen sich auf diese Weise aufklären.
Privatermittler eine Wirtschaftsdetektei werden auch beauftragt, wenn Unternehmen eine
Patentrechtsverletzung nachweisen müssen. Wettbewerbsstreitigkeiten gehören hier zur
Tagesordnung. Die Ermittler müssen hier besonders vorsichtig vorgehen, da sich die Beweiserhebung
als recht schwierig erweist. Zum Teil müssen von Beschäftigten des konkurrierenden Unternehmens
Informationen beschafft werden.
Generell ist der Beruf als Privatermittler sehr abwechslungsreich und bietet immer wieder aufs Neue
interessante Aufgaben.

Das dürfen Privatermittler nicht

Privatermittler einer Detektei arbeiten für private Kunden oder Unternehmen. Sie übernehmen keine
staatlichen Aufgaben, haben keine Sonderrechte und dürfen auch keine Waffen tragen. Die
Ermittlungsberichte stehen lediglich den Auftraggebern zu. Dennoch müssen die
datenschutzrechtlichen Belange jedes Einzelnen beachtet werden. So muss der Auftraggeber ein
berechtigtes Interesse an den gewonnenen Informationen haben.
Detektive dürfen nach § 127 Abs. 1 Satz 1 der StPO Festnahmen durchführen. Sie dürfen auch vom
Hausrecht Gebrauch machen. In aller Regel überlässt ein Ermittler jedoch den gefährlichen Teil einer
Festnahme der örtlichen Polizei. Diese erhalten zuvor in Absprache mit dem Auftraggeber den
Ermittlungsbericht und können zur Vermeidung weiterer Straftaten in Eigenregie eingreifen.
Auftraggeber sollte immer im Hinterkopf behalten, dass ein Privatdetektiv in erster Linie Beweise
sammelt und diese für ein ziviles Gerichtsverfahren zur Verfügung stellt. Staatliche Aufgaben
gehören hierzu nicht.