Digitale Barrierefreiheit – Gesetzliche Anforderungen und Fördermöglichkeiten

In Zeiten zunehmender Digitalisierung rückt das Thema digitale Barrierefreiheit immer stärker in den Fokus. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den dazugehörigen Verordnungen sind Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, darunter auch Vereine, gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Digitale Barrierefreiheit ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, uneingeschränkt am digitalen Leben teilzuhaben. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, gibt es Fördermöglichkeiten, wie die Förderung Barrierefreiheit durch die Aktion Mensch, die Organisationen bei der Umsetzung unterstützen.

Digitale Barrierefreiheit für Webseiten

Gesetzliche Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und die Verordnung (BFSGV) legen klare Regeln fest, wie digitale Produkte und Dienstleistungen gestaltet sein müssen, um allen Menschen zugänglich zu sein. Dies betrifft in erster Linie Webseiten, mobile Apps und andere digitale Dienste. Organisationen müssen sicherstellen, dass ihre Angebote den Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) entsprechen.

Zu den wesentlichen Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit gehören:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Seh-, Hör- oder kognitiven Einschränkungen wahrgenommen werden können. Dazu gehört die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, Untertiteln für Videos und der Einsatz von Farben mit ausreichendem Kontrast.
  • Bedienbarkeit: Eine Website oder App muss auch ohne Maus vollständig nutzbar sein, z. B. durch die Tastaturnavigation.
  • Verständlichkeit: Texte und Inhalte müssen klar strukturiert und in einfacher Sprache verfasst sein, um Menschen mit kognitiven Einschränkungen das Verständnis zu erleichtern.
  • Robustheit: Die digitale Plattform muss so gestaltet sein, dass sie mit assistiven Technologien wie Screenreadern oder Braillezeilen kompatibel ist.

Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle digitalen Angebote diesen Anforderungen entsprechen, um rechtlichen Vorgaben zu genügen. Für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen bedeutet dies eine umfassende Prüfung und Anpassung ihrer digitalen Präsenz.

Die Bedeutung der digitalen Barrierefreiheit für Organisationen

Die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet auch vielfältige Vorteile. Eine barrierefreie Website verbessert die Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen und erweitert somit die potenzielle Reichweite einer Organisation. Außerdem profitieren Webseiten, die barrierefrei gestaltet sind, von einer besseren Sichtbarkeit in Suchmaschinen, da viele Maßnahmen der Barrierefreiheit auch die Suchmaschinenoptimierung (SEO) verbessern.
Für gemeinnützige Organisationen und Vereine, die oft mit knappen finanziellen Mitteln arbeiten, kann die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit eine Herausforderung darstellen. Doch genau hier setzen Förderprogramme an, die speziell auf die Unterstützung solcher Organisationen abzielen.

Förderung Barrierefreiheit Aktion Mensch

Förderung Barrierefreiheit durch die Aktion Mensch

Eine zentrale Anlaufstelle für die Förderung Barrierefreiheit ist die Aktion Mensch. Diese fördert Projekte, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ermöglichen. Speziell für die digitale Barrierefreiheit bietet die Aktion Mensch eine Mikroförderung von bis zu 5.000 Euro an. Diese Förderung richtet sich insbesondere an gemeinnützige Organisationen wie Vereine und ermöglicht es, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten.

Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem:

  • Beratung zur digitalen Barrierefreiheit: Experten überprüfen bestehende Webseiten oder digitale Angebote und erstellen individuelle Handlungsempfehlungen zur barrierefreien Gestaltung.
  • Technische Umsetzung: Die Förderung deckt auch die Kosten für die konkrete Umsetzung einer neuen, barrierefreien Website oder die Optimierung einer bestehenden Seite. Hierbei wird sichergestellt, dass alle technischen Anforderungen der WCAG 2.0 und BITV 2.0 erfüllt werden.
  • Assistive Technologien: Organisationen können Mittel zur Implementierung von assistiven Technologien erhalten, um die Nutzbarkeit ihrer Webseite für Menschen mit Einschränkungen zu verbessern.

Vorteile der Förderung von Barrierefreiheit

Die Förderung der Barrierefreiheit erleichtert es Organisationen, die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen und die Zugänglichkeit ihrer digitalen Angebote sicherzustellen. Durch die finanzielle Unterstützung können Organisationen ihre Websites modernisieren und gleichzeitig gesetzliche Vorgaben erfüllen, ohne dass dies große finanzielle Belastungen verursacht. Die Förderung durch die Aktion Mensch umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, sodass Organisationen keine Eigenmittel aufbringen müssen.
Darüber hinaus stärkt die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit nicht nur das Image der Organisation, sondern ermöglicht auch eine größere Zielgruppenansprache, da immer mehr Menschen auf barrierefreie Inhalte angewiesen sind.

Fazit: Digitale Barrierefreiheit als Verpflichtung und Chance

Mit der steigenden Bedeutung der Digitalisierung müssen Organisationen und Vereine ihre digitalen Angebote an die Bedürfnisse aller Nutzer anpassen. Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch eine Chance, mehr Menschen zu erreichen und eine inklusivere Gesellschaft zu schaffen. Durch die Förderung Barrierefreiheit der Aktion Mensch können Organisationen die nötigen Schritte zur Optimierung ihrer Websites und digitalen Angebote finanzieren und so den Anforderungen gerecht werden.
Die Zeit ist reif, digitale Barrierefreiheit nicht nur als Pflicht, sondern als Möglichkeit zu sehen, Inklusion in der digitalen Welt aktiv zu gestalten.